Bewerbungsmappe
a) Selbstangefertigte Arbeiten: Die vorzulegende Mappe muss mindestens 10 eigenständige, vom Schulunterricht unabhängig entstandene Gestaltungsarbeiten enthalten. Die Gestaltungsarbeiten sollen nach Themen und Technik verschiedenartig sein. Aus ihnen sollen Vorstellungsvermögen, zeichnerische Fertigkeiten und Ideenreichtum hervorgehen.
b) Aufziehen der Arbeiten auf einheitliche Kartongröße: Jede einzelne Gestaltungsarbeit muss auf ein einheitliches Kartonformat sorgfältig aufgezogen werden. Das Format soll DIN A2 groß sein. Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe etc. kleineren Formats können, soweit sie Vorarbeiten zur vorgelegten größeren Gestaltungsarbeit sind, zusätzlich mit diesen zusammen auf ein jeweils gleichen Bogen einheitlicher Größe aufgezogen werden. Jede einzelne Arbeit muss mit Name und Entstehungsjahr sorgfältig gekennzeichnet sein (Druckschrift). Gerollte Arbeiten werden nicht zugelassen. Die Präsentation der Arbeiten geht auch in die Bewertung ein.
c) Vorlage der Arbeiten in der Mappe: Alle auf einheitliches Format aufgezogenen Arbeiten müssen zusammen in einer stabilen Zeichenmappe vorgelegt werden. Die Mappe muss auf der Vorderseite mit der vollständigen Anschrift des Bewerbers und der Angabe der Anzahl der in der Mappe enthaltenen Bogen versehen sein (Druckschrift).
d) Die Bewerbungsmappe muss zusammen mit der Bewerbung vor dem Anmeldeschluss zur Bewertung vorgelegt werden. Sollte wegen großer Bewerberzahlen eine Voraus- wahl notwendig werden, können die Mappen von den nicht zur Aufnahmeprüfung zugelassenen Bewerbern nach Mitteilung des Auswahlergebnisses wieder abgeholt werden. Die Prüfungsteilnehmer erhalten ihre Mappe direkt nach Beendigung der Aufnahmeprüfung zurück. Mappen können auf keinen Fall zurückgeschickt werden.
b) Aufziehen der Arbeiten auf einheitliche Kartongröße: Jede einzelne Gestaltungsarbeit muss auf ein einheitliches Kartonformat sorgfältig aufgezogen werden. Das Format soll DIN A2 groß sein. Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe etc. kleineren Formats können, soweit sie Vorarbeiten zur vorgelegten größeren Gestaltungsarbeit sind, zusätzlich mit diesen zusammen auf ein jeweils gleichen Bogen einheitlicher Größe aufgezogen werden. Jede einzelne Arbeit muss mit Name und Entstehungsjahr sorgfältig gekennzeichnet sein (Druckschrift). Gerollte Arbeiten werden nicht zugelassen. Die Präsentation der Arbeiten geht auch in die Bewertung ein.
c) Vorlage der Arbeiten in der Mappe: Alle auf einheitliches Format aufgezogenen Arbeiten müssen zusammen in einer stabilen Zeichenmappe vorgelegt werden. Die Mappe muss auf der Vorderseite mit der vollständigen Anschrift des Bewerbers und der Angabe der Anzahl der in der Mappe enthaltenen Bogen versehen sein (Druckschrift).
d) Die Bewerbungsmappe muss zusammen mit der Bewerbung vor dem Anmeldeschluss zur Bewertung vorgelegt werden. Sollte wegen großer Bewerberzahlen eine Voraus- wahl notwendig werden, können die Mappen von den nicht zur Aufnahmeprüfung zugelassenen Bewerbern nach Mitteilung des Auswahlergebnisses wieder abgeholt werden. Die Prüfungsteilnehmer erhalten ihre Mappe direkt nach Beendigung der Aufnahmeprüfung zurück. Mappen können auf keinen Fall zurückgeschickt werden.